Der Bayerische Staatsminister
für Unterricht und Kultus
Dr. Ludwig Spaenle, MdL
Mai 2009
Sehr geehrte Eltern der Schülerinnen und Schüler der 3. Klassen,
ich möchte Sie im Folgenden über das von der Staatsregierung
beschlossene, für Ihr Kind im kommenden Schuljahr geltende,
weiterentwickelte Übertrittsverfahren informieren.
Die Schaffung klarer und einfacher Übertrittsregelungen, die
Stärkung der Elternverantwortung, die Reduzierung des von Kindern
und Eltern empfundenen Leistungsdrucks,eine verstärkte individuelle
Förderung in den Jahrgangsstufen 4, 5 und 6 und der Ausbau der
Beratung und Begleitung von Eltern und Kindern zur Verbesserung
der Qualität der Schullaufbahnentscheidung waren die Leitziele und
bestimmenden Grundsätze für die Neuregelung.
Die Übertrittsmodalitäten im Einzelnen:
Maßgeblich für den Übertritt an Gymnasium oder Realschule sind
die Noten in Deutsch (D), Mathematik (M) sowie Heimat- und
Sachunterricht (HSU), die Leistungen im Probeunterricht und der
Elternwille.
• Bis zur Durchschnittsnote 2,33 in D/M/HSU erfolgt im
Übertrittszeugnis eine Schullaufbahnempfehlung für das
Gymnasium, bis 2,66 für die Realschule,
in allen anderen Fällen für die Hauptschule.
• Kinder, die für die gewünschte Schulart keine Empfehlung
erhalten haben, können - unabhängig von den in der
Grundschule erreichten Noten - am Probeunterricht
dieser weiterführenden Schule teilnehmen.
Der Probeunterricht bei der aufnehmenden Schulart in D und M
ist bestanden, wenn in einem Fach (D oder M) mindestens die
Note 3 und im anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht wurde.
• Letztverantwortliche Elternentscheidung:
Ab 2009/2010 können die Eltern ihr Kind bis zu einer Noten-
grenze von jeweils 4 in D und M im Probeunterricht
eigenverantwortlich auf die vorgesehene Schulart
schicken.
Die gesamte Übertrittsphase wird durch eine umfassende Beratung
der Familien und Kinder begleitet, Maßnahmen der individuellen
Förderung sollen in den Jahrgangsstufen 4, 5 und 6 ausgebaut
werden. Durch die Einführung von Richtzahlen für Probearbeiten,
die vorherige Bekanntgabe von Prüfungsterminen und die Aus-
weisung von Lernphasen ohne Probearbeiten für das jeweilige Fach
wird der Leistungsdruck in der 4. Klasse reduziert. Über die Details
werden Sie in den Informationsveranstaltungen der 3. und 4. Klasse
informiert, außerdem stehen die Klassenlehrkraft, die Schulleitung
und ggf. weitere Lehrkräfte gerne beratend zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie unter www.km.bayern.de.
Über die Übertrittsphase hinaus stellt die hohe Durchlässigkeit im
bayerischen Schulwesen sicher, dass eine einmal getroffene
Schullaufbahnentscheidung nicht endgültig ist. Das bayerische
Bildungswesen ist ein System der wiederkehrenden Chancen,
kein schulischer Abschluss ist ohne Anschlussmöglichkeit.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ludwig Spaenle
Telefon: 089 2186 2459 e-mail: ludwig.spaenle@stmuk.bayern.de
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